Voraussetzungen
Wer sich für die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/ bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten interessiert, muss als fachliche Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium der Psychologie vorweisen können. Bei Studiengängen, die im Ausland absolviert wurden, sowie besonderen Fällen hält das IKVT Rücksprache mit der zuständigen Behörde, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz.
Meilensteine der Ausbildung
Gemäß den Vorgaben des PsychTh-APrV müssen innerhalb der 10 Fachsemester mindestens 4.200 Stunden absolviert werden. Das IKVT stellt ein Angebot von etwa 4.600 Stunden zur Verfügung, aus welchem die TeilnehmerInnen die Leistungen wählen können. Die Stunden verteilen sich auf die theoretische Ausbildung, die praktische Tätigkeit, die praktische Ausbildung mit Patientenbehandlung unter Supervision und die Selbsterfahrung. Diese seien überblicksartig dargestellt:
- Die theoretische Ausbildung findet am IKVT mit einem Regelangebot von etwa 630 Stunden statt, von denen mindestens 600 nachzuweisen sind. In den entsprechenden Lehrveranstaltungen werden die Basiskenntnisse und -kompetenzen für Psychotherapie (Grundkenntnisse) sowie vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kognitiver Verhaltenstherapie vermittelt.
- Die Selbsterfahrung wird begleitend zu den Lehrveranstaltungen und zu der praktischen Tätigkeit mit insgesamt 120 Stunden durchgeführt. Sie dient der Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln.
- Das Regelangebot für die praktische Tätigkeit umfasst 2.400 Stunden, von denen mindestens 1.800 Stunden gemäß PsychTh-APrV nachzuweisen sind. Die praktische Tätigkeit wird in den mit dem IKVT kooperierenden Einrichtungen durchgeführt. Insgesamt müssen mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung bzw. Praxis zu erbringen.
- Die praktische Ausbildung am IKVT beinhaltet mindestens 600 Behandlungsstunden, die unter 50 Einzelsupervisionen und 100 Gruppensupervisionen absolviert werden müssen. Die praktische Ausbildung findet am IKVT oder in den angeschlossenen Einrichtungen statt.
Näheres regeln die PsychTh-APrV bzw. die Studienordnung des IKVT.
Abschluss
Die Ausbildung am IKVT endet mit der staatlichen Prüfung. Sofern alle erforderlichen Leistungsnachweise zur Zulassung zur staatlichen Prüfung vorliegen, stellen Sie mit unserer Unterstützung einen Antrag zur Zulassung zur staatlichen Prüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen Klausur sowie einer mündlichen Einzel- und einer mündlichen Gruppenprüfung. Mit Bestehen derselben dürfen Sie Ihre Approbation beantragen, die Sie zur Ausübung einer heilkundlichen Behandlung – der Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie – berechtigt. Sie haben damit einen neuen Berufsstatus erworben.